Das ganzheitliche Pflege- und Betreuungs- konzept berücksichtigt auch die geistigen und kulturellen Bedürfnisse der Bewohner.
Ein gezielt ausgearbeitetes Beschäftigungs- programm orientiert sich an den vorhandenen Wünschen unserer Bewohner.
Wir beschäftigen
- eine Altentherapeutin
- eine Betreuungsassistentin
- eine Alltagsbegleiterin nach § 87 b
Auf Wunsch und für eine Aufwandsent- schädigung können auch Besuchsdienste organisiert werden.
Jedes Jahr im Januar bieten wir in einem entspannenden Ambiente eine Wellness-Woche an. Entspannung, Gesichts-, Hand- und Nagelpflege – Verwöhnung pur –
Lichttherapie: Licht ist Leben – Therapie spendet neue Kraft
Durch Lichtmangel kommt es bei vielen Menschen zu Stimmungsschwankun- gen, Energielosigkeit und verminderter Leistungsbereitschaft.
Gemeinschaftliche Unterhaltungsangebote wie jahreszeitlich abgestimmte Feste und Aktivitäten, Bingo, Gymnastik, Sitztanz, Frühstücksrunde, Singen, Gesellschaftsspiele, kreatives Gestalten, Kochen und Backen, aber auch regelmäßige Gottesdienste runden das Angebot ab.
§ 87 b Abs. 1 SGB XI
Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Einrichtung ein besonderes Betreuungsangebot für Pflegebedürftige mit dauerhaft erheblich ein- geschränkter Alltagskompetenz gemäß § 87 b Abs. 1 SGB XI vorhält. Das Angebot umfasst eine zusätzliche Betreuung und Aktivierung des Heimbewohners über die Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit erforderliche Versorgung hinaus. Die Bewohner haben gegenüber dem Heimträger Anspruch auf Nutzung dieses zusätzlichen Angebotes, sowie ihre Pflegekasse oder der MDK einen entsprechenden Bedarf festgestellt haben und die Pflegekasse auf Grund einer Vereinbarung mit dem Heimträger an diesen einen Vergütungszuschlag nach § 87 b Abs. 1 SGB XI zahlt. Die Betreuungs- leistungen werden durch zusätzliches Personal (Alltagsbegleiter)
erbracht, das weder über die Pflegesätze noch über die Vergütung für etwaige Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI refinanziert ist. Diese Leistungen sind für den in der sozialen Pflegeversicherung versicherten Bewohner kostenfrei und werden vom Heimträger unmittelbar mit der Pflegekasse abgerechnet.